Vor dem Termin
- Trockener, ebener, ruhiger und gut beleuchteter Arbeitsplatz mit fester Anbindung und festen Rück- und Seitenwänden (Putzplatz oder Stallgasse, überdacht, zugfrei und regendicht).
- Stromanschluss in Reichweite (ca. 5 m).
- Equidenpass und – falls vorhanden – frühere Zahnbefunde bereitlegen und/oder in der App hochladen.
- Bei Jungpferden und unsicheren Tieren eine Bezugsperson einplanen.
- Pferde müssen sich sedieren und abhören lassen. Gefährdungen für Pferd, Begleitpersonen und den Tierarzt sind zu vermeiden.
- Halfter und Strick (kein Knotenhalfter). Bei kalter Witterung eine Decke für die Aufwachphase.
Ablauf der Behandlung
- Kurze Anamnese: Futterverhalten, Verhalten beim Reiten, letzte Behandlung.
- Sichtkontrolle des Kopfes und der Maulhöhle.
- Abhören durch den Tierarzt, um sich einen Überblick über den Gesundheitszustand zu verschaffen.
- Sedierung durch und unter Aufsicht des begleitenden Tierarztes – schonend, sicher und exakt dosiert.
- Ansetzen des Maulgatters.
- Korrektur von Haken, Kanten, Wellen und Wolfszähnen.
- Dokumentation aller Befunde im digitalen Zahnpass – inklusive Fotos, wenn gewünscht.
- Aufwachphase ca. 1,5 Stunden, bis das Pferd wieder klar und sicher steht und gefüttert werden darf bzw. zurück in die Herde kann.
Nach dem Termin
- Erst wieder anfüttern, wenn das Pferd vollständig wach ist und sicher kaut – in der Regel ca. 1,5 Stunden nach der Behandlung.
- Am Behandlungstag kein Training, keine Reiteinheit – das Pferd darf in seiner gewohnten Umgebung ruhen.
- Kleine Mengen aufgeweichte Heucobs oder Mash erleichtern die Übergangsphase.
- Wasser frisch und in Bodennähe anbieten.
- Auf veränderte Kauaktivität, Speicheln oder Futterreste achten und ggf. zurückmelden.
Wie oft sollte kontrolliert werden?
- Erwachsene Pferde (4–18 Jahre): einmal jährlich.
- Jungpferde (bis 4 Jahre) und Senioren (ab 18 Jahren): alle 6 Monate.
- Pferde mit EOTRH oder bekannten Befunden nach individuellem Plan.
Fragen oder Terminwunsch? Termin anfragen oder als Kunde direkt im eigenen Bereich.
